FamilieFinanzieller Schutz für Singles

Rund 16,5 Millionen Bürger leben in Deutschland alleine. Worauf insbesondere Singles achten sollten, um auch in schwierigen Situationen finanziell abgesichert zu sein.

4.8.2014 (verpd) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren von den knapp 16,5 Millionen Menschen, die in Deutschland alleine leben, rund die Hälfte ledig, 18,1 Prozent geschieden, 26,7 Prozent verwitwet und 5,9 Prozent von ihrem Ehepartner getrennt lebend. Fast jeder fünfte Bundesbürger lebt somit in einem sogenannten Einpersonenhaushalt. Da Singles häufig nicht durch andere eine finanzielle Rückendeckung haben, ist eine entsprechende Vorsorge notwendig.

Die Mehrheit der Alleinlebenden bis 65 Jahren finanziert sich überwiegend aus der eigenen Erwerbstätigkeit. Reduziert sich aus irgendeinem Grund wie einem schweren Unfall oder einer langwierigen Krankheit und damit einhergehend einer längeren Arbeitsunfähigkeit das Einkommen oder fällt es komplett weg, kann es bei diesen Singles daher schnell zu finanziellen Schwierigkeiten kommen.

Bei Unfall und Krankheit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nämlich Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit, die nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, aber höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens. Die GKV berücksichtigt für die Höhe des Krankengeldes zudem maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.050 Euro in 2014). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht miteinbezogen.

Insbesondere gut verdienende Angestellte, aber vor allem auch Selbstständige, die keine gesetzliche Absicherung haben, müssen bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Erwerbseinkommen rechnen.

Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankentagegeld. Nicht nur ein Single, der als Einmannfirma tätig ist, steht im schlimmsten Fall bereits ab dem ersten Tag ohne Einkommen da. Eine Absicherung der möglichen Einkommenslücke für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige, ist jedoch über eine private Krankentagegeld-Versicherung möglich.

Wenn eine Berufs- oder Erwerbstätigkeit nicht mehr möglich ist

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, hat übrigens als Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente. Nur gesetzlich Rentenversicherten, die keiner beruflichen Tätigkeit irgendeiner Art mehr nachgehen können, bleibt unter Umständen noch der Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Doch auch diese reicht häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.

Ende 2013 betrug die Höhe der Durchschnittsrente für alle, die eine gesetzliche Rente wegen voller Erwerbsminderung erhielten – also für Betroffene, die weniger als drei Stunden täglich arbeiten können –, 717 Euro bei den Männern und Frauen in Westdeutschland. In Ostdeutschland waren es 713 Euro. Die „teilweise Erwerbsminderungsrente“, eine Leistung für Rentenversicherte, die drei bis maximal sechs Stunden arbeiten können, betrug bei den Männern und Frauen in den alten Bundesländern durchschnittlich 487 Euro und in den neuen Bundesländern 430 Euro.

Um Einkommenseinbußen im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit auszugleichen, bieten die privaten Versicherer unter anderem eine private Berufs- und/oder eine Erwerbsunfähigkeits-Versicherung. Nachdem ein optimaler Versicherungsschutz nicht nur vom Familienstand, sondern auch von der finanziellen Situation, der Berufstätigkeit sowie der individuellen Lebensplanung abhängt, ist es sinnvoll, sich von einem Versicherungsexperten ausführlich beraten zu lassen.