Fast jeder Bürger, der 27 Jahre oder älter ist, erhält einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung seine persönlichen Renteninformationen. Diese sollten unbedingt auf Richtigkeit geprüft werden, um gegebenenfalls später Nachteile zu vermeiden.
21.7.2014 (verpd) Die jährliche Auskunft über die gesetzlichen Rentenansprüche ist eine wichtige Grundlage für die Überprüfung und Planung der eigenen Altersvorsorge. Diese Renteninformation erhält jeder, der 27 Jahre alt oder älter ist und der eine bestimmte Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist oder war. Doch nicht immer stimmen die in der Renteninformation vorhandenen Daten mit den tatsächlichen Fakten überein, was sich nachteilig auf die Rentenansprüche auswirken kann, wenn keine Berichtigung stattfindet.
Jeder, der mindestens fünf Jahre Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung hat und ab 27 Jahre alt ist, erhält jährlich seine Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt. Diese enthält unter anderem die aktuellen Daten bezüglich der individuellen Rentenansprüche.
Rentenansprüche schwarz auf weiß
Unter anderem ist der hochgerechnete Anspruch der Regelaltersrente, die der jeweilige Empfänger bis zum Erreichen der individuellen Altersgrenze erwarten kann, genannt. Zudem wird angegeben, wie hoch die Rente wäre, wenn ab dem Zeitpunkt der Informationserstellung keine neuen Rentenbeiträge einbezahlt und keine Rentenzeiten dazukommen würden. Zusätzlich wird prognostiziert, welche Rente zu erwarten wäre, wenn die bisherige Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente gleich bleibt.
Außerdem ist die Höhe einer möglichen Rente wegen voller Erwerbsminderung, die dem Versicherten zustehen würde, wenn er aus gesundheitlichen Gründen ab dem Zeitpunkt der Informationserstellung unter anderem weniger als drei Stunden am Tag arbeiten könnte, ersichtlich. Des Weiteren wird angegeben, wie sich eine mögliche Rentenanpassung auf die künftige Altersrente auswirken kann.
Die Faktoren, aus denen sich die aufgeführten Rentenansprüche berechnen, sind ebenfalls in der Renteninformation aufgelistet. Unter anderem gibt es eine Übersicht der gesetzlichen Rentenversicherungs-Beiträge, die vom und/oder für den Versicherten, beispielsweise vom Arbeitgeber und/oder von öffentlichen Stellen gezahlt worden sind.
Rentenrechtliche Zeiten unbedingt kontrollieren
Neben diesen Beitragszeiten, also den Zeiten, in denen Beiträge bezahlt worden sind, werden auch andere rentenrechtlichen Zeiten aufgelistet. Darunter fallen beispielsweise die sogenannten Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten wie Ausbildungszeiten, Studium und Zeiten über Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
Doch nicht immer sind diese Zahlen und Fakten, die für die Berechnung der individuellen gesetzlichen Rentenansprüche ausschlaggebend sind, auch tatsächlich richtig. Beispielsweise kann es vorkommen, dass die Rentenversicherung von einem absolvierten Studium oder einer Pflegezeit nichts weiß und die entsprechenden Zeiten dann fälschlicherweise bei der Rentenberechnung unberücksichtigt bleiben würden.
Aber auch Zahlendreher oder von einem ehemaligen Arbeitgeber nicht gemeldete Beitragszeiten führen immer wieder zu Fehlern bei der Rentenberechnung. Daher sollten alle in der Renteninformation angegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit kontrolliert werden, damit die Rentenansprüche auch korrekt berechnet werden können.
Die Altersabsicherung im Ganzen
Jeder, der einen Fehler oder Lücken bei den angegebenen Beitragszahlungen und/oder versicherungsrelevanten Zeiten entdeckt, sollte sich umgehend an eine der ortsnahen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden. Mit einer Berichtigung wird unter anderem eine falsche Rentenhöhe bei Renteneintritt verhindert. Für Rückfragen stehen auch Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 10004800 oder online im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zur Verfügung.
Alle, die wissen möchten, wie hoch die gesamte individuelle Altersabsicherung unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits vorhandenen privaten Altersvorsorge ist, können sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen. Für eine ausreichende Altersvorsorge ist zudem nicht nur die Lücke zwischen bisherigem Einkommen und künftiger Rente wichtig, sondern auch die Wertminderung der Rente infolge der Inflation spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Auch hier hilft der Versicherungsexperte mit einer Analyse weiter und kann unter Zuhilfenahme der passenden Software entsprechende Berechnungen durchführen. Zusätzlich kann er im Falle einer Absicherungslücke individuell passende, teils staatliche geförderte Vorsorgelösungen aufzeigen.