ArbeitGegen Gesundheitsrisiken im Job

Jedes Jahr müssen rund 900.000 Arbeitnehmer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ärztlich behandelt werden. Dabei lassen sich nach Expertenmeinung diese Gesundheitsrisiken oftmals ohne größeren Aufwand auf ein Minimum reduzieren.

21.7.2014 (verpd) Nur Arbeitgeber, die die Gefahrenpotenziale in ihrem Betrieb erkennen, können die meisten Gesundheitsrisiken für ihre Arbeitnehmer auch deutlich verringern oder sogar ganz ausschließen. Dazu gibt es diverse Hilfen.

Zahlreiche arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, die es an einem Arbeitsplatz gibt, sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Um Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern, sollten daher in jedem Betrieb potenzielle Gefahrenquellen gezielt aufgespürt und beseitigt werden.

Hilfe dazu bietet die sogenannte Gefährdungsbeurteilung. Sie ist die Grundlage für passende Präventionsmaßnahmen sowie ein erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und muss von jedem Arbeitgeber gemäß Paragraf 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) unabhängig von der Mitarbeiteranzahl regelmäßig erstellt werden.

Problemlos zur richtigen Prävention

Eine Gefährdungsbeurteilung kann entweder durch den Arbeitgeber selbst oder durch andere fachkundige Personen wie Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte durchgeführt werden. Die Verantwortung für die Durchführung und die Umsetzung der Ergebnisse verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Auch kleine Betriebe können nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ohne viel Aufwand eine umfassende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Informationen und Ratschläge, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann, gibt es unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de, einer Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), aber auch bei den zuständigen Berufsgenossenschaften (BG).

Beispielsweise stellt die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hierzu eine Sieben-Schritte-Anleitung mit herunterladbaren Arbeitsblättern für die vorgeschriebene Dokumentation online zur Verfügung. Ebenfalls eine Anleitung zum Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung gibt es zum Download von der BG Rohstoffe und chemische Industrie. Die BG der Bauwirtschaft bietet im Internet unter anderem Kurz-Handlungshilfen für die Gefährdungsbeurteilung in Kleinbetrieben an.