TippsWas in die Reiseapotheke gehört

Auch auf Reisen gibt es keine Garantie, nicht krank zu werden. Gut, wenn man die passenden Medikamente dabeihat. Welche Arzneimittel ins Urlaubsgepäck gehören und was chronisch Kranke beachten müssen, wenn sie mit notwendigen Medikamenten ins Ausland reisen möchten.

30.6.2014 (verpd) Bei der Reisevorplanung sollte auch an eine bedarfsgerecht ausgestattete Reiseapotheke gedacht werden, um im Urlaub gesundheitliche Unpässlichkeiten schnell behandeln zu können. Wer chronisch krank ist, muss zudem darauf achten, dass er die notwendigen Medikamente in ausreichender Menge mitführt.

Um gesundheitliche Beschwerden, die möglicherweise während einer Reise auftreten, schnell behandeln zu können, ist es ratsam, bestimmte Arzneimittel dabeizuhaben. Besonders da nicht alle Reiseländer eine gleich gute Gesundheitsversorgung bieten wie hierzulande. Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sollten Reisende alle Medikamente, die zur Hausapotheke gehören, aber auch Arzneimittel gegen typische Reisebeschwerden mitführen.

Wer regelmäßig bestimmte Medikamente einnehmen muss und ins Ausland verreisen möchte, kann zudem nicht immer davon ausgehen, dass die in Deutschland erhältlichen Präparate auch dort verfügbar sind. Er muss daher die benötigten Medikamente in ausreichender Menge dabeihaben, sollte sich aber vorher auch erkundigen, ob und wie er die benötigten Arzneimittel problemlos in das Reiseland einführen kann.

Reiseapotheke für alle

Prinzipiell besteht auch im Urlaub das Risiko, dass man sich kleinere Verletzungen zuzieht. Daher sollten Verbandsmaterial wie Mullbinden, Pflaster und Wundkompressen, aber auch Wunddesinfektionsmittel, eine Salbe gegen Verbrennungen und Verstauchungen sowie eine Pinzette zur Entfernung von Splittern und Zecken ins Reisegepäck.

Neben Erkältungs- und Schmerzmitteln zum Beispiel gegen Kopf- oder Zahnweh sollten auch Arzneimittel gegen Durchfall, Fieber und Lippenherpes, schleimlösende Medikamente, ein Fieberthermometer sowie ausreichend Sonnen- und Insektenschutzmittel mitgenommen werden.

Zudem empfehlen die Gesundheitsexperten von ABDA die Mitnahme eines milden Abführmittels gegen Verdauungsprobleme und Medikamente gegen Sodbrennen und Allergien, sowie ein abschwellendes Nasenspray und Augentropfen gegen trockene Augen. Gegen eine mögliche Reiseübelkeit sollten spezielle Reisekaugummis oder auch -tabletten griffbereit in der Reisetasche sein. Eine entsprechende Checkliste im PDF-Format kann online bei der ABDA heruntergeladen werden.

Bei regelmäßiger Medikamenteneinnahme

Alle, die täglich Medikamente einnehmen müssen, wie zum Beispiel die Verhütungspille oder Insulin bei Diabetikern, müssen darauf achten, dass sie ausreichend viel davon im Handgepäck mitnehmen, falls der Koffer verloren geht. Damit es bei der Mitnahme der Medikamente in ein anderes Land keine Probleme gibt, sollten Reisende, die eine große Menge Medikamente benötigen, sich die Gründe dafür kurz vor der Reise von ihrem Hausarzt schriftlich, am besten in deutscher und englischer Sprache bescheinigen lassen. Dies kann bei einer Zollkontrolle Missverständnisse vermeiden.

Urlauber, die ein ärztlich verschriebenes Betäubungsmittel benötigen und maximal 30 Tage in einem Mitgliedsland des Schengener Abkommens verbringen möchten, müssen eine ärztliche Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungs-Übereinkommens mitführen. Zudem muss die Bescheinigung vor Reiseantritt durch die zuständige Landesgesundheits-Behörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigt werden. Ein Vordruck dieser Bescheinigung kann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) online heruntergeladen werden.

Für Fernreisen

Für Reisen außerhalb der Länder des Schengener Abkommens, wie zum Beispiel nach Russland oder in afrikanische, amerikanische oder asiatische Staaten, müssen die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Staates beachtet werden. In einigen Ländern kann nämlich die Menge der Medikamente, die eingeführt werden darf, begrenzt sein. Für manche Arzneimittelarten wie Betäubungsmittel kann eine zusätzliche Importgenehmigung verlangt werden oder ein generelles Einfuhrverbot vorliegen. Auskunft dazu gibt die jeweilige diplomatische Vertretung des Urlaubslandes in Deutschland.

Die Kontaktadressen sind auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu finden. Grundsätzlich sollte man sich vom Arzt ebenfalls eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen lassen, welche Angaben zur Wirkstoffbezeichnung des Medikamentes, zu Dosierungen und Reisedauer enthält. Auch diese Bescheinigung sollte durch die zuständige oberste Landesgesundheits-Behörde beglaubigt sein.

Zwar gibt es kein vorgegebenes Bescheinigungsformular, aber das BfArM bietet auf seiner Internetseite einen entsprechenden Mustervordruck zum Herunterladen an. Weitere Informationen, was zu beachten ist, wenn man mit Medikamenten verreist, gibt es auf den Webseiten des BfArM, des Centrum für Reisemedizin und des Auswärtigen Amtes. Prinzipiell sollten Medikamente trocken und kühl gelagert werden. Ist dies bei Reisen in südliche Länder nicht sichergestellt, sollten statt Zäpfchen lieber Säfte, Tabletten, Pulver oder Tropfen mitgeführt werden.