Bei einem schlechten Gesundheitszustand muss ein Antragsteller einer Kranken- oder Lebensversicherung mit hohen Prämienzuschlägen oder sogar mit einer Ablehnung des Versicherungsschutzes rechnen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, dies zu umgehen.
10.6.2014 (verpd) Wer eine Kranken- oder Lebensversicherung abschließen möchte, muss seine vorhandenen (Vor-)Erkrankungen und Gebrechen bei der Beantragung mit angeben. Je nach Krankheit werden Risikozuschläge auf die normale Prämie erhoben oder der Antrag sogar abgelehnt. Doch es gibt Möglichkeiten, wie sich auch Personen mit gesundheitlichen Gebrechen möglichst günstig versichern können.
Die Tarifkalkulation der Lebens- und Krankenversicherer basiert auf einem durchschnittlichen Risiko. Leidet der Antragsteller im Vergleich zum Durchschnittsbürger unter gravierenden Erkrankungen, stellt dies ein erhöhtes Gesundheitsrisiko dar, was unter Umständen zur Ablehnung des Versicherungswunsches führen kann.
Alternativ zur Ablehnung bieten einige Versicherer den Betroffenen auch Ausschlüsse an, mit denen die Folgen einer bestimmten Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Häufig werden aber auch Risikozuschläge erhoben und je nach Vereinbarung auf einen Ausschluss verzichtet. Kunden mit einem Gebrechen, zum Beispiel Bluthochdruck, können sich so unter Inkaufnahme eines Mehrbeitrags vollumfänglich versichern.
Angebot statt Antrag
Insbesondere bei schwerwiegenden Vorerkrankungen empfiehlt es sich bei einem geplanten Abschluss von Lebens- oder Krankenversicherungen, bei mehreren Unternehmen mit einem Probeantrag ein verbindliches Angebot anzufordern. Durch den Vermerk „Probeantrag“ im Formular wird aus einem Antrag eine Anfrage, was zudem verhindert, dass ungewollt mit mehreren Versicherern Verträge zustande kommen.
Versicherungsmakler können aber auch bei verschiedenen Versicherern für ihre Kunden die Annahmemöglichkeiten klären, ohne deren Identität offenzulegen. Erst bei einer Einigung über den Vertragsabschluss wird dann der formelle Versicherungsantrag nachgereicht. Grundsätzlich absehen sollte man von Mogeleien bei der Antragstellung. Falsche Angaben im Antragsformular können nämlich dazu führen, dass der Versicherer die Police kündigt und/oder im Schadenfall die Leistung sogar komplett verweigert.