StreitigkeitenSo kommt man zu seinem Recht

Ob Probleme mit einer gekauften Ware, bei einem Verkehrsunfall oder durch eine Kündigung des Arbeitsplatzes - im Alltag kann es immer wieder zu Streitigkeiten kommen. Welche Möglichkeiten es in diesen Fällen gibt, sein Recht ohne finanzielles Risiko durchzusetzen.

26.5.2014 (verpd) Viele schrecken davor zurück, ihr Recht notfalls gerichtlich einzufordern, da das Prozesskostenrisiko hoch ist. Bereits eine Klage mit einem Streitwert von 10.000 Euro verursacht in erster Instanz Anwalts- und Gerichtskosten von rund 4.000 Euro und in der zweiten Instanz teils das Doppelte. Allerdings ist eine Absicherung des Kostenrisikos möglich.

Je höher der Streitwert, desto höher ist auch das Kostenrisiko, das man bei einem Rechtsstreit trägt. Doch gerade, wenn es um hohe Streitwerte geht, wie zum Beispiel das Einklagen von Schadenersatz und Schmerzensgeld bei einem erlittenen Personenschaden, ist es besonders wichtig, sein Recht notfalls auch vor Gericht einklagen zu können. Hilfe bietet hier eine Rechtsschutz-Versicherung. Sie übernimmt im Versicherungsfall das Kostenrisiko. Je nach Bedarf gibt es verschiedene Versicherungsvarianten.

Für Kfz-Besitzer und -Fahrer

Eine Verkehrsrechtsschutz-Versicherung sichert Kfz-Fahrer und -Besitzer bei Streitigkeiten rund um das Kfz ab. Übernommen werden unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten, um eigene Schadenersatzansprüche nach einem Kfz-Unfall geltend zu machen.

Selbst Streitigkeiten mit der Kfz-Werkstatt oder aus einem Pkw-Kaufvertrag sowie die Verteidigung in einem Strafverfahren, beispielsweise weil der Versicherte beschuldigt wird, durch einen von ihm fahrlässig verursachten Unfall eine andere Person verletzt zu haben, sind in der Regel versichert.

In der Verkehrsrechtsschutz-Police ist der Versicherungsnehmer nicht nur als Halter oder Fahrer auch von fremden Fahrzeugen, sondern zudem als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast abgesichert. Auch die berechtigten Fahrer und Insassen eines auf den Versicherungsnehmers zugelassenen Fahrzeuges genießen einen entsprechenden Versicherungsschutz.

Bei beruflichem oder privatem Ärger

Im Privat- oder Berufsleben gibt es ebenfalls zahlreiche Konfliktpotenziale. Eine fristlose Jobkündigung, Probleme mit dem neuen Gefrierschrank oder ein bleibender Gesundheitsschaden nach einem Fahrradunfall, den ein anderer verursacht hat, machen den Weg zum Anwalt oft unumgänglich. Übrigens: Bei einem Arbeitsrechtsstreit muss unabhängig vom Ergebnis jede Partei die Anwaltskosten in der ersten Instanz selbst tragen.

In diesen Fällen hilft eine Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung weiter. Versichert sind in der Regel der Versicherungsnehmer und der Ehe- beziehungsweise der namentlich genannte Lebenspartner. Selbst deren minderjährige oder in Ausbildung stehende Kinder bis 25 Jahre sind normalerweise in der Police mitversichert.

Auch wer eine Firma hat oder auch als Freiberufler oder Landwirt tätig ist, kann mithilfe einer speziellen Rechtsschutz-Versicherung ebenfalls Streitigkeiten aus beruflichen und privaten Bereichen abdecken. Für Mieter oder Immobilieneigentümer, die kein Kostenrisiko im Streitfall eingehen möchten, gibt es eine Wohnungs- und Grundstücks- oder eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung. Diese leistet beispielsweise bei Streitigkeiten mit dem Mieter oder auch Vermieter.

Beiträge sollen bezahlbar sein

Damit die Beiträge bezahlbar bleiben, können jedoch nicht alle Rechtsstreitigkeiten versichert werden. So übernimmt in der Regel keine Rechtsschutz-Versicherung die Kosten von Gerichtsverfahren, die  wegen vorsätzlich begangener Straftaten durchgeführt werden. Auch Streitigkeiten rund um den Hausbau oder bei Verfahren wegen Halte- und Parkverstößen sowie Erb- und Ehestreitigkeiten, die über eine Beratung hinausgehen, sind meist nicht versichert.

Des Weiteren gibt es Bereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind. Dazu gehören unter anderem Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, bei Wohn- und Grundstücks-Angelegenheiten sowie Vertragsstreitigkeiten.

Um sicherzugehen, dass die Kosten vom Rechtsschutzversicherer übernommen werden, ist es wichtig, dass der Versicherte beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Police vorlegt, damit dieser eine Leistungszusage beim Versicherer für den entsprechenden Rechtsstreit einholen kann.

Tipp: Viele Versicherungsarten werden einzeln oder vergünstigt auch in kombinierter Form zum Beispiel in einer Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz-Police angeboten. Darüber hinaus lassen sich mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung die Prämien reduzieren.