Gemeinsamer HaushaltBonus für Paare

Wer mit seinem Partner zusammenzieht, kann unter Umständen im Versicherungsbereich einiges einsparen.

26.5.2014 (verpd) Wenn man zusammenleben möchte, gibt es vieles, an das man denken muss: von der Wohnungswahl über den gemeinsamen Einrichtungsstil bis hin zur Aufteilung der Lebenshaltungskosten. Darüber hinaus sollte ein Paar seinen Versicherungsschutz der neuen Lebenssituation anpassen, was letztendlich sogar zu Prämieneinsparungen führen kann.

Mit einer gemeinsamen Wohnung ändert sich nicht nur die Wohnungssituation des Einzelnen. Auch der bestehende Versicherungsschutz sollte entsprechend angepasst werden, denn viele haben bereits als Single diverse Versicherungspolicen abgeschlossen.

Je nach Vertragsart ist es jedoch möglich, dass nach dem Umzug in eine gemeinsame Wohnung für ein bestimmtes Risiko nur noch ein Vertrag für beide Partner notwendig ist. Dies betrifft insbesondere Rechtsschutz-, Haftpflicht- und Hausratversicherungen.

Gemeinsam wohnen und sparen

Haben beide Partner beispielsweise jeweils eine Rechtsschutz-Police, kann meist der zuletzt abgeschlossene oder auch weniger umfangreiche Versicherungsvertrag auf Antrag aufgehoben werden. Eine ähnliche Möglichkeit besteht bei einer privaten Haftpflicht- und/oder Hausratversicherungs-Police.

Wichtig ist, dass der Vertrag, der bestehen bleibt, nicht nur für Singles gilt. Handelt es sich um ein unverheiratetes Paar, muss zudem der Partner namentlich in den verbleibenden Vertrag als mitversicherte Person aufgenommen werden. Sogenannte Paar- oder Familientarife, die es unter anderem in der Privathaftpflicht- und Unfallversicherung gibt, sind zudem meist günstiger als zwei Einzelpolicen.

Zwar können beide Partner eine eigene Hausratversicherung für die neue Wohnung fortführen, in der Regel ist es jedoch sinnvoller, eine Police zum Beispiel aufgrund des Umzugs zu kündigen und die andere der geänderten Lebens- und/oder Wohnsituation anzupassen. Unter anderem muss dazu die Höhe der Versicherungssumme entsprechend der gemeinsam genutzten Wohnung geändert werden.

Zusammen abgesichert sein

Um sicherzugehen, dass beide Partner im Ernstfall finanziell abgesichert sind, sollten die privaten Kranken- und Lebensversicherungen entsprechend ausgestaltet sein. Bei einer Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit können beispielsweise beide Partner als versicherte Person eingetragen werden. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Leistung.

Wer möchte, dass eine bereits bestehende Lebensversicherung im Erlebens- oder Todesfall an den nicht verheirateten Lebenspartner ausgezahlt wird, muss den Vertrag entsprechend ändern und als Bezugsberechtigten den Partner namentlich einsetzen lassen.

Hat sich ein Paar entschlossen, zusammenzuwohnen, ist es prinzipiell ratsam, die Versicherer der bestehenden Verträge über die neue Lebenssituation zu informieren. Nach einem Umzug müssen beispielsweise die neue Adresse und gegebenenfalls eine neue Bankverbindung mitgeteilt werden. Ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten hilft zudem, Absicherungslücken, aber auch unnötige Prämienausgaben zu vermeiden.