OmbudsmannHohe Zufriedenheit bei privat Krankenversicherten

Nach Angaben des Ombudsmanns der privaten Krankenversicherung verzeichnete die objektive Schiedsstelle ein weiter rückläufiges Beschwerdeaufkommen bei den Versicherten. Dies zeugt von einer hoher Zufriedenheit der Kunden der privaten Krankenversicherer.

28.4.2014 (verpd) 2013 beschwerten sich laut Ombudsmann der privaten Krankenversicherung (PKV) sechs Prozent weniger privat Krankenversicherte als noch 2012. Die Beschwerdequote bezogen auf alle bestehenden privaten Krankenversicherungs-Policen lag damit letztes Jahr bei nur 0,014 Prozent.

Nach dem vorläufigen Tätigkeitsbericht des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV-Ombudsmann) sank das Beschwerdeaufkommen im vergangenen Jahr um knapp sechs Prozent auf 5.984 Eingaben. Damit ist die Beschwerdezahl zum zweiten Mal in Folge gesunken und hat wieder das Niveau von 2010 erreicht.

Beschwerdequote sinkt stetig

PKV-Ombudsmann Dr. Helmut Müller, der sein Amt nach fünfjähriger Tätigkeit zum Jahreswechsel an seinen Nachfolger Heinz Lanfermann abgegeben hat, betonte, dass 2013 wie schon das Jahr zuvor „in ruhigen Bahnen“ verlaufen sei. Die Beschwerdequote lag 2013 bei knapp 42 Millionen Verträgen bei lediglich 0,014 Prozent.

„Es zeigt sich, dass, entgegen teilweise anders lautenden Pressemeldungen, grundsätzlich eine hohe Zufriedenheit der Versicherten mit ihrer privaten Krankenversicherung besteht.“ Und entgegen medialer Berichte seien die Versicherungsprämien im Berichtsjahr und soweit schon erkennbar Anfang dieses Jahres „nur minimal gestiegen“, stellt Müller weiter fest. „Die Anzahl der Beschwerden beim Ombudsmann über Beitragsanpassungen ist in den vergangenen drei Jahren stetig gesunken.“

Funktion des Ombudsmanns für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Versicherungskunden, die zum Beispiel mit der Schadenregulierung ihres Versicherers nicht zufrieden sind, können sich an die Versicherungs-Ombudsleute als Schlichter wenden. Für Versicherte mit einer privaten Kranken- und/oder Pflegeversicherung ist der PKV-Ombudsmann zuständig, der im Konfliktfall einen Einigungsvorschlag vorlegt, der von den Versicherern in der Regel angenommen wird.

Für den Verbraucher ist diese Schlichtung gebührenfrei. Es entsteht auch kein Prozesskostenrisiko. Nach Expertenaussagen ist es bei Meinungs-Verschiedenheiten mit dem privaten Krankenversicherer oder seines Vermittlers ratsam, sich zuerst an den Ombudsmann zu wenden, bevor die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) oder ein Gericht eingeschaltet wird. Denn nur dann darf der Ombudsmann tätig werden.