UnterversicherungUntertreibungen können teuer werden

Die Prämie der Hausrat- oder auch einer anderen Sachversicherung hängt meist von der Versicherungssumme ab. Wird diese jedoch niedriger angegeben als der tatsächliche Wert der damit abgesicherten Gegenstände ist, droht im Schadenfall ein böses Erwachen.

22.4.2014 (verpd) Ist der tatsächliche Wert der versicherten Gegenstände höher als die im Vertrag – beispielsweise bei der Gebäude- oder Hausrat-Police – vereinbarte Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung. Bei einem Totalschaden würde die vereinbarte Versicherungssumme nämlich nicht ausreichen, um die tatsächlich entstandene Schadenshöhe abzudecken. Doch auch wenn nicht alle versicherten Gegenstände beispielsweise durch einen Brand beschädigt wurden, muss der Versicherte bei einer bestehenden Unterversicherung mit finanziellen Nachteilen rechnen.

In der Regel wird beim Abschluss einer Hausratversicherung der Kunde gefragt, zu welchem Wert er seinen Haushalt versichern möchte, also welche Versicherungssumme vereinbart werden soll. Im Schadenfall prüft der Versicherer, welchen Wert alle versicherten Sachen am Schadentag tatsächlich gehabt haben.

Ist diese Summe höher als die vereinbarte Versicherungssumme, dann besteht eine Unterversicherung. Zwar zahlt der Versicherte für eine Police mit einer bestehenden Unterversicherung eine niedrigere Prämie als bei einem passenden Versicherungsschutz, da sich der Betrag an der Versicherungssumme orientiert. Im Schadenfall braucht der Versicherer den Schaden jedoch auch nicht voll ersetzen, sondern nur entsprechend den versicherten Anteil.

Wie sich eine Unterversicherung im Schadenfall auswirkt

Ein Beispiel: Der Hausrat hat einen Wert von 100.000 Euro, die Versicherungssumme ist 50.000 Euro (50 Prozent des vorhandenen Wertes) und der Schäden beläuft sich auf 10.000 Euro. In diesem Falle werden von dem Schaden nur 5.000 Euro – also 50 Prozent des entstandenen Schadens – von der Versicherung getragen.

Doch auch wer bei der Hausratversicherung eine zu hohe Versicherungssumme vereinbart, bekommt im Übrigen auch nicht mehr als den tatsächlichen Wert der geschädigten Gegenstände.

Da sich die Prämie jedoch an der Versicherungssumme orientiert, würde der Versicherte in diesem Fall für einen Versicherungsschutz zahlen, den er gar nicht benötigt. Daher ist es wichtig, dass der Wert aller versicherten Gegenstände auch der Versicherungssumme entspricht.

Kundenschutz

Zum Schutz der Versicherungskunden bieten viele Wohngebäude- und Hausratversicherer einen sogenannten Unterversicherungs-Verzicht. Dafür muss zum Beispiel bei einer Hausrat-Police die Versicherungssumme nach einer Faustformel mit einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche errechnet werden. Je nach Anbieter werden zwischen 600 und 750 Euro als ausreichend angesehen.

Wer beispielsweise eine 100 Quadratmeter große Wohnung hat, muss mindestens 70.000 Euro Versicherungssumme vereinbaren, wenn die Hausrat-Police einen Unterversicherungs-Verzicht enthalten soll, bei dem 700 Euro Versicherungssumme pro Quadratmeter vorgegeben sind. Selbst wenn der tatsächliche Wert des Hausrats 90.000 Euro betragen würde, bekäme der Versicherte dann bei einem Schaden bis 70.000 Euro, also bis zur vereinbarten Versicherungssumme, auch den tatsächlichen Schadenwert.

Doch auch bei einem Totalschaden in Höhe von 90.000 Euro würde maximal die Versicherungssumme ausbezahlt, also die versicherten 70.000 Euro. Man sollte sich daher nicht blind auf Faustformeln verlassen, sondern den Wert der versicherten Sachen genau prüfen und regelmäßig nachrechnen. Das erspart überflüssige Prämien (bei zu hohen Summenschätzungen) und Verdruss im Schadenfall (bei einer zu niedrigen Versicherungssumme).