StatistikHohe Unfallgefahr für Führerscheinneulinge

Zwar ist insgesamt die Anzahl der bei einem Verkehrsunfall verletzten oder getöteten 18- bis 24-Jährigen im letzten Jahr gesunken, doch im Vergleich zu anderen Altersgruppen sind gerade die Führerscheinneulinge besonders gefährdet.

12.8.2013 (verpd) 2012 verunglückten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) drei Prozent weniger junge Erwachsene zwischen 18 und 24 Jahren bei einem Verkehrsunfall als im Vorjahr. Die Anzahl der dabei Getöteten ist sogar um über 17 Prozent gesunken. Allerdings zeigen die Zahlen auch, dass diese Altersgruppe im Straßenverkehr besonders gefährdet ist.

Nach den aktuellen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verunglückten im Jahre 2012 72.130 Personen im Alter von 18 bis 24 Jahren im Straßenverkehr. Im Vorjahr waren es noch 74.416 Menschen in dieser Altersgruppe. Das ist eine Reduzierung um drei Prozent. Erfreulich ist auch die sinkende Zahl der Todesfälle: 611 junge Menschen starben 2012 durch Verkehrsunfälle, das sind 17 Prozent weniger als noch im Vorjahr.

Allerdings sind die Verkehrsteilnehmer in dieser Altersgruppe mit Abstand immer noch am stärksten gefährdet, bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt zu werden. Während im Durchschnitt aller Altersgruppen je eine Million Einwohner 44 Menschen im Straßenverkehr getötet wurden, waren es 2012 bei den 18- bis 24-Jährigen mit 92 Getöteten je eine Million Einwohner mehr als doppelt so viele.

Draufgängertum und Gruppenzwang

Nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) liegen die Ursachen der Unfälle teilweise in den altersspezifischen Verhaltensweisen. Junge Menschen sind oftmals risikofreudiger und haben im Vergleich zu Erwachsenen ein niedrigeres Gefahrenbewusstsein.

Zu diesem Ergebnis kommt auch eine Studie der United Arabic Emirates University. Viele junge Autofahrer überschätzen, so die Studienautoren, ihre Fähigkeiten, und möchten mit einer draufgängerischen Fahrweise Gleichaltrigen imponieren. Die Ursache, dass viele zu schnell fahren, gefährliche Fahrmanöver ausführen, rote Ampeln überfahren oder den vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Verkehrsteilnehmer nicht einhalten, liege insbesondere im Gruppenzwang.

Nach Meinung der Experten beim DVR senkt das „Begleitete Fahren ab 17 (BF17)“, das seit 2011 deutschlandweit gesetzlich erlaubt ist und vorher bereits in einigen Bundesländern ein Modellversuch war, jedoch die Unfallzahlen.

Begleitetes Fahren reduziert das Unfallrisiko

Beim Begleiteten Fahren müssen Jugendliche, die bereits vor ihrem 18. Geburtstag selbst einen Pkw steuern wollen, den sogenannten Führerschein BF17 – das steht für „Begleitetes Fahren ab 17“ – erwerben. Dieser erlaubt es bereits 17-Jährigen in Begleitung eines Erwachsenen, der bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss, selbst ein Auto zu fahren.

Wie der DVR mitteilte, ließen sich bei den 17-jährigen Fahrern, die in Begleitung unterwegs waren, gegenüber anderen Fahranfängern sogar bis zu 28,5 Prozent weniger Unfälle feststellen. Auch Untersuchungen, die 2011 von der Bundesanstalt für Straßenwesen in einer Studie veröffentlicht wurden, bestätigen ein niedrigeres Unfallrisiko mit dem BF17.

Demnach ist die Zahl der 18-Jährigen, die vorher beim Begleiteten Fahren teilgenommen haben und im ersten Jahr des selbstständigen Fahrens an einem Unfall beteiligt sind, um 19 Prozent niedriger als bei den gleichaltrigen Fahrern mit herkömmlichem Führerscheinerwerb. Wenn man zusätzlich die Fahrleistung berücksichtigt, ist die Anzahl der Unfälle der Fahrer mit einem BF17-Führerschein sogar um 22 Prozent und die der begangenen Verkehrsverstöße um 20 Prozent geringer.

Finanzieller Schutz nach einem Unfall

Da trotz aller Rücksicht junge, aber auch ältere Verkehrsteilnehmer nie 100-prozentig vor Unfällen geschützt sind – sie können beispielsweise auch unverschuldet an einem Unfall beteiligt sein –, sollten zumindest mögliche finanzielle Unfallfolgen abgesichert sein.

Eine private Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz rund um die Uhr, also nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Unfällen im Beruf, in der Schule als auch in der Freizeit. Die Höhe der Absicherung kann nach dem individuellen Bedarf und persönlichen Präferenzen gestaltet werden. Versicherbar sind unter anderem im Invaliditätsfall eine frei wählbare Kapitalsumme und/oder Rentenleistung, aber auch Geldleistungen für unfallbedingte notwendige kosmetische Operationen und Krankenhausaufenthalte.

Eine andere Absicherungsvariante bietet die Invaliditäts-Versicherung. Sie zahlt eine vereinbarte Rente nicht nur bei dauerhaften gesundheitlichen Problemen infolge eines Unfalles, sondern auch, wenn diese durch eine Krankheit verursacht wurden. In einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann kann geklärt werden, welche Vorsorge für den Einzelnen sinnvoll ist.