29.08.2014

Patienten in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen, für die die gesetzliche Krankenkasse oder die gesetzliche Rentenversicherung bestimmte Leistungen übernimmt, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist der Schutz lückenhaft.

In der Regel sind Arbeitnehmer auf ihrem Arbeitsweg nicht gesetzlich versichert, wenn für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstelle ein Umweg genommen wird. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, wie bei Eltern, die ihre Kinder auf dem Arbeitsweg mit in die Schule nehmen.