Wenn ein Krankenhauspatient verunfallt
UnfallvorsorgePatienten in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitations-Einrichtungen, für die die gesetzliche Krankenkasse oder die gesetzliche Rentenversicherung bestimmte Leistungen übernimmt, stehen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist der Schutz lückenhaft.