Wer bei einem Verkehrsunfall oder einem liegen gebliebenen Fahrzeug seine Hilfe anbietet, steht nicht schutzlos dar, wenn er dabei selbst verunglückt. ...
Ab 1. März müssen alle Mofa-, Moped- und andere Kleinkraftradbesitzer ihr Versicherungs-Kennzeichen ausgetauscht haben. Anderenfalls machen sie sich strafbar.