Ob die Angaben eines Autohändlers, die er zum Kilometerstand eines von ihm im Internet angebotenen Fahrzeugs macht, verbindlich sind, zeigt ein kürzlich bekannt gewordenes Gerichtsurteil.
Zwar gelten neue Regelungen bei Lastschriftverfahren und Überweisungen erst ab dem 1. Februar 2014. Doch bereits jetzt schreiben zahlreiche Unternehmen, unter anderem auch die Versicherer, ihre Kunden an, um sie auf die Umstellung auf das neue Zahlungssystem einzustellen.