Seit Kurzem ist das zweite Kostenrechts-Modernisierungsgesetz in Kraft getreten. Hinter dem sperrig klingenden Gesetz verbergen sich kräftige Kostensteigerungen bei Gericht und für Anwälte.
Wird bei einem Verkehrsunfall jemand verletzt, muss normalerweise der Unfallverursacher für die Schmerzens- und Schadensersatz-Forderungen aufkommen. Doch auch wenn der Schuldige flüchtet oder nicht versichert ist und die entstandenen Kosten nicht zahlen kann, gibt es für Betroffene Hilfe.