Ob Autofahrer grundsätzlich haften müssen, wenn es zu einem Unfall mit einem Fußgänger kommt, zeigt ein jetzt bekannt gewordener Beschluss eines Oberlandesgerichts.
Autobesitzer, die sicherstellen wollen, dass Rettungskräfte die Pkw-Insassen nach einem Unfall schnell aus ihrem Auto befreien können, sollten eine sogenannte Rettungskarte mitführen.