VersicherungstippWorauf Cabriofahrer besonders achten sollten

Nicht nur Cabriobesitzer, auch Langfinger freut es, dass die Saison für das verdecklose Fahren wieder begonnen hat. Doch mit einigen wenigen Maßnahmen lässt sich das Diebstahlrisiko minimieren.

13.4.2015 (verpd) Für ein Cabrio wird im Prinzip kein anderer Versicherungsschutz benötigt als bei einem anderen Pkw. Doch wer ein Cabrio fährt, sollte bestimmte Dinge beachten, um das Diebstahlrisiko möglichst gering zu halten.

Wie für alle anderen Pkws muss auch für ein Cabrio, das in Deutschland zugelassen wird, eine Kfz-Haftpflichtversicherung bestehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt beispielsweise einen Sach-, Personen- und/oder Vermögensschaden, den der Pkw-Fahrer durch einen von ihm verursachten Unfall einem Unfallbeteiligten zugefügt hat. Sie wehrt aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

Wenn das eigene Fahrzeug durch einen Unfall beschädigt wird und kein anderer dafür haftet, hilft eine optionale Vollkaskoversicherung weiter. Sie kommt zum einen für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch einen vom Pkw-Fahrer selbst verschuldeten Unfall fahrlässig verursacht wurden. Aber sie erstattet auch Schäden am eigenen Pkw, die durch mut- oder böswillige Beschädigung Unbekannter verursacht werden. Je nach Vertragsvereinbarung wird die Schadenshöhe abzüglich eines eventuell in der Police festgelegten Selbstbehaltes erstattet.

Wenn das Cabrio beschädigt wird

Diebstahlschäden sind hingegen durch eine Teilkaskoversicherung, die automatisch auch in der Vollkasko enthalten ist, abgesichert. Die Teilkasko ersetzt nicht nur, wenn das Fahrzeug oder fest mit dem Pkw verbundene Fahrzeugteile wie ein Radio oder ein Kindersitz gestohlen wurden. Sie deckt auch Schäden durch Brand, Explosion, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruchschäden und Kurzschlussschäden an der Verkabelung ab. Einige Versicherer versichern teils optional weitere Risiken wie Marderbiss, Zusammenstoß mit allen Tierarten und Naturgefahren wie Schneelawinen.

Besonders wichtig für Cabriobesitzer: Die Teilkasko erstattet auch Beschädigungen am Fahrzeug, die im Zusammenhang mit einem Einbruch-Diebstahl stehen. Es wird zum Beispiel nicht nur ein gestohlenes Radio, sondern auch das beschädigte Stoffverdeck vom Teilkaskoversicherer unter Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt, wenn ein Dieb das Cabrio-Stoffverdeck aufschlitzt, um den Diebstahl begehen zu können.

Anders verhält es sich, wenn das Verdeck aufgeschlitzt wird, ohne dass etwas aus dem Wageninneren gestohlen wurde. Dann kommt für das beschädigte Dach nicht die Teilkasko, sondern – wenn vorhanden – die Vollkaskoversicherung auf.

Für ein möglichst niedriges Diebstahlrisiko

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) rät jedem Cabriofahrer, prinzipiell das Verdeck zu schließen, wenn der Wagen an einer unbeaufsichtigten Stelle abgestellt wird. Denn laut diversen Gerichtsurteilen, kann ein Cabrio zwar prinzipiell offen geparkt werden, ohne dass dies den Versicherungsschutz gefährdet – allerdings nur für kurze Zeit und nur, wenn das Diebstahlrisiko gering ist, wie es beispielsweise tagsüber an einer belebten Straße der Fall wäre.

Wichtig ist zudem, dass die Fenster und Türen geschlossen sind und zum Beispiel die Lenkradsperre eingerastet wurde. Anderenfalls, also wenn ein Auto mit offenem Verdeck auf einem öffentlichen oder wenig belebten Parkplatz, aber auch in einem Parkhaus längere Zeit geparkt wird, muss sich der Kfz-Halter unter Umständen den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gefallen lassen. In diesem Fall müsste die Teilkasko-Versicherung, die normalerweise für Diebstahlschäden aufkommt, diese nur teilweise oder gar nicht bezahlen.

Verkehrsexperten raten zudem, wertvolle Gegenstände wie etwa ein Smartphone, ein Notebook oder eine Handtasche, aber auch teure Kfz-Teile, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind, wie ein mobiles Navigationsgerät, grundsätzlich nicht im geparkten Wagen liegen zu lassen. Solche Gegenstände ziehen zum einen Gelegenheitsdiebe an, zum anderen werden sie bei einem Diebstahl nicht von der Kaskoversicherung ersetzt.