FamilieUnterstützung per Internet, wenn der Pflegefall eintritt

Bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit wissen die Betroffenen und deren Angehörige häufig nicht, an wen sie sich wenden können, um eine notwendige Pflege zu organisieren. In Internet gibt es dazu mittlerweile entsprechende neutrale Hilfen.

24.11.2014 (verpd) Eine eintretende Pflegebedürftigkeit ist für alle Betroffenen eine hohe Herausforderung. Unterstützung bieten verschiedene Bundesministerien sowie die „Weisse Liste“, ein Projekt der Bertelsmann Stiftung und der Dachverbände von Patienten- und Verbraucher-Organisationen. Sie stellen unabhängige Informationen online zur Verfügung, die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen unter anderem dabei helfen, die häusliche Pflege und den Einsatz eines Pflegedienstes gezielt zu planen.

Egal ob sich eine Pflegebedürftigkeit beispielsweise aufgrund eines Unfalles oder eines Schlaganfalls kurzfristig einstellt oder wegen einer Krankheit bereits seit Längerem ankündigt, Umfragen zeigen, dass die meisten Betroffenen im Falle des Falles möglichst lange im vertrauten Wohnumfeld bleiben wollen. Mithilfe von Angehörigen und/oder einem ambulanten Pflegedienst ist dies in vielen Fällen möglich.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und die „Weisse Liste“ ermöglichen es Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, sich im Internet umfassend darüber zu informieren, was bei einer häuslichen Pflege zu beachten ist.

Auf der Suche nach dem passenden Pflegedienst

Unter pflegeplaner.weisse-liste.de lassen sich zum Beispiel die häusliche Pflege und der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes gezielt planen. Hier gibt es ausführliche Erklärungen, welche Unterstützungs-Leistungen bei der Körperpflege oder im Haushalt von einem ambulanten Pflegedienst angeboten werden und was dies je nach gewünschter Inanspruchnahme im Durchschnitt kostet.

Unter anderem kann sich der Anwender die erfassten individuell benötigten Hilfsleistungen und die ermittelten Kosten als PDF-Datei anzeigen und ausdrucken lassen. Diese Informationen sind eine gute Grundlage, um sich ein Angebot von ambulanten Pflegediensten unterbreiten zu lassen, und helfen bei der Auswahl des individuell passenden Pflegedienstleisters.

Abgerundet wird das neutrale Portal durch eine mögliche Suche nach ortsnahen Adressen zu einer persönlichen Pflegeberatung sowie zu Ärzten und Krankenhäusern aber auch zu Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten.

Damit Angehörige nicht auch noch finanziell belastet werden

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bietet in seinem eigenen Internetauftritt detaillierte Ausführungen für pflegende Angehörige zu den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, zur Suche nach einem passenden Pflegeheim und zu anderen Pflegethemen. Wie auch aus den Ausführungen des BMG hervorgeht, übernimmt die gesetzliche Pflegekasse bei Pflegebedürftigen, die einer Pflegestufe zugeordnet wurden, zwar einen Teil der Kosten, doch bei Weitem nicht alles.

Reicht das eigene Einkommen des Pflegebedürftigen nicht, um die Kosten, die für einen ambulanten Pflegedienst oder ein stationäres Pflegeheim anfallen, abzudecken, kann es sein, dass der Ehepartner oder nahe Verwandte wie Kinder oder Eltern herangezogen werden.

Dieses Kostenrisiko lässt sich mit einer privaten Pflegezusatz-Versicherung abdecken. Je jünger der Versicherte bei Abschluss des Vertrages ist, desto niedriger sind auch seine zu zahlenden Prämien. Seit diesem Jahr zahlt der Staat, je nach Vertragsgestaltung, für eine entsprechende Police sogar einen Zuschuss von bis zu 60 Euro im Jahr pro versicherte Person. Ein Versicherungsfachmann berät darüber, wie sich das Pflegekostenrisiko am besten absichern lässt.