GesundheitssystemEin Drittel weniger Medikamente sind von Zuzahlung befreit

Nach Angaben der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände sind gesetzlich Versicherte seit dem 1. Juli vermehrt von Zuzahlungen bei ärztlich verschriebenen Medikamenten betroffen.

28.7.2014 (verpd) Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) bekannt gab, sind viele Arzneimittel seit Kurzem nicht mehr zuzahlungsfrei. Zudem müssen die Patienten für diverse Medikamente nun eine höhere Zuzahlung leisten. Die Ursache dafür: Die gesetzlichen Krankenkassen haben ab dem 1. Juli ihre Erstattungs-Höchstbeträge für Zigtausende Medikamente gesenkt, während die Arzneimittelpreise für zahlreiche Präparate nicht im gleichen Maße gefallen sind.

Für viele ärztlich verschriebene Arzneimittel müssen gesetzlich Krankenversicherte eine Zuzahlung pro verordnetes Medikament zahlen. Prinzipiell zuzahlungsbefreit sind Medikamente nämlich nur, wenn der vom Hersteller verlangte Arzneimittelpreis mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festbetrag der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), also dem höchsten Betrag, den die GKV übernimmt, liegt.

Liegt der Medikamentenpreis höher, muss der gesetzliche Krankenversicherte eine gesetzlich geregelte Zuzahlung leisten. Alleine letztes Jahr entrichteten die Patienten rund zwei Milliarden Euro nur an Zuzahlungen.

Zuzahlungshöhe

Die Zuzahlungshöhe des einzelnen Patienten ist gesetzlich geregelt und beträgt zehn Prozent des eigentlichen Arzneimittelpreises, jedoch mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro pro Medikament. Festbetrag und Zuzahlung dürfen den Arzneimittelpreis dabei nicht übersteigen. Arzneimittel, die weniger als fünf Euro kosten, müssen vom Patienten voll bezahlt werden.

Verschreibt ein Arzt ein Präparat, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der gesetzlich Krankenversicherte nicht nur die Zuzahlung leisten, sondern auch den Differenzbetrag (Mehrkosten) zum Festbetrag selbst bezahlen. Alternativ kann er, wenn möglich, ein anderes therapeutisch gleichwertiges, aber günstigeres Arzneimittel ohne Mehrkosten wählen.

Manche Krankenkassen haben mit einzelnen Arzneimittelherstellern Rabattverträge abgeschlossen, und können dadurch ihren Patienten für Medikamente dieser Hersteller die Zuzahlung und/oder auch mögliche Mehrkosten ganz oder teilweise erlassen.

Festbeträge der gesetzlichen Krankenversicherung

Für welche Arzneimittel beziehungsweise Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge festgelegt werden und in welcher Höhe, wird entsprechend gesetzlichen Vorgaben regelmäßig überprüft und der jeweiligen Marktentwicklung angepasst. Zuständig hierfür sind der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband).

Wird ein Festbetrag für eine bestimmte Arzneimittelgruppe gesenkt, ohne dass alle Arzneimittelhersteller den Verkaufspreis ihrer jeweiligen Medikamente reduzieren, kann es sein, dass diese Präparate nicht mehr wie bisher mindestens 30 Prozent unter dem jeweiligen Festpreis liegen. Diese Medikamente, die für gesetzlich Krankenversicherte zuzahlungsfrei waren, werden dadurch zuzahlungspflichtig.

Bei Medikamenten, für die bereits in der Vergangenheit eine Zuzahlung notwendig war, und für die zwar der Festbetrag, nicht aber der Herstellerpreis reduziert wurde, kann zudem eine höhere Zuzahlung, also beispielsweise zehn Euro statt bisher fünf Euro, notwendig werden. Die jeweils aktuelle Liste von Arzneimitteln, für die ein Festbetrag festgelegt wurde, kann auf der Internetseite des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) abgerufen werden. Die daraus resultierende Liste der zuzahlungsbefreiten Medikamente gibt es beim GKV-Spitzenverband.

Rund 1.800 weniger zuzahlungsfreie Arzneimittel

Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) mitteilte, reduzierte sich ab dem 1. Juli alleine die Zahl der Medikamente, die zuzahlungsbefreit sind, im Vergleich zum Vormonat um über ein Drittel, nämlich von rund 4.800 auf etwa 3.000 Arzneimittel. Nach den neuesten Beschlüssen unterliegen insgesamt rund 33.000 Arzneimittel einem Festbetrag. Damit sank die Quote der Medikamente, die von einer Zuzahlung befreit sind, von fast 15 Prozent im Juni 2014 auf unter zehn Prozent ab Juli 2014.

Detaillierte Informationen zur Zuzahlungsregelung für gesetzlich Krankenversicherte gibt ein kostenlos herunterladbarer Flyer des Bundesministeriums für Gesundheit. Unter anderem kann hier nachgelesen werden, wer sich von der Zuzahlung befreien lassen kann. So können sich zum Beispiel chronisch Kranke von der Zuzahlungspflicht befreien lassen, wenn die Kosten für die Medikamentenzuzahlungen im Jahr mehr als ein Prozent ihrer jährlichen Einkünfte betragen.

Übrigens: Gesetzlich Krankenversicherte können mithilfe privater Krankenzusatz-Versicherungen Zusatz- und Mehrkosten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden und daher vom Patienten selbst zu bezahlen sind, abfedern. Entsprechende Ergänzungspolicen zur GKV-Versicherung gibt es beispielsweise für Leistungen in den Bereichen Brillen, Heilpraktiker, Zahnarzt und Zahnersatz, aber eben auch für den Eigenanteil von verordneten Arznei-, Verbands- und Heilmitteln sowie für notwendige Klinikaufenthalte.