AltersvorsorgeRentenbeitragssatz bleibt vermutlich bis 2019 gleich

Die deutsche Rentenversicherung (DRV) hat sich zur allgemeinen Finanzentwicklung und zu den Auswirkungen des Rentenpakets geäußert.

7.7.2014 (verpd) Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) rechnet in diesem Jahr mit einem ausgeglichenen Haushalt, obwohl seit Juli 2014 die allgemeine Rentenerhöhung sowie die Maßnahmen der Rentenreform (Mütterrente, Rente mit 63) finanzwirksam greifen. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen von 7,4 Milliarden Euro könnten aufgefangen werden, erklärte der Vorsitzende des DRV-Bundesvorstands Alexander Gunkel.

Im vergangenen Jahr schloss der Etat der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) trotz der Beitragsabsenkung zu Jahresbeginn mit einem Überschuss von 1,9 Milliarden Euro ab. Damit summierte sich die die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage auf rund 32 Milliarden Euro.

Zum ausgeglichenen Haushalt habe auch wesentlich beigetragen, dass die Bundesregierung zur Finanzierung des Rentenpakets den Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung nicht weiter auf 18,3 Prozent abgesenkt habe, wie es eigentlich gesetzlich geboten gewesen wäre. Aktuell liegt der Beitragssatz bei 18,9 Prozent, der von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte, also je 9,45 Prozent, zu tragen ist.

Ab 2020 wird mit einer Anhebung des Beitragssatzes gerechnet

Nach den jüngsten Finanzschätzungen der DRV kann der Beitragssatz auf dem heutigen Niveau von 18,9 Prozent bis zum Jahr 2019 beibehalten werden. Im Jahr 2020 müsse der Beitrag dann wohl auf 19,4 Prozent angehoben werden, erklärte DRV-Bundesvorstand Alexander Gunkel vor Kurzem.

Gunkel, der auch Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist, kritisierte die nach seiner Meinung nicht sachgerechte Finanzierung des Rentenpakets.

Durch die zusätzlichen Belastungen der Rentenversicherung würde das Rentenniveau – also die Altersrente im Verhältnis zum durchschnittlichen Gehalt eines gesetzlich Rentenversicherten – im Jahr 2030 mit 43,8 Prozent um 0,5 Prozentpunkte niedriger liegen als ohne diese Reformmaßnahmen. Der Beitragssatz falle mit 21,9 Prozent um 0,4 Prozentpunkte höher aus.

Rentenversicherung will Rentenreform zeitnah umsetzen

DRV-Präsident Dr. Axel Reimann versicherte, dass die Rentenversicherung die Vorgaben des Gesetzgebers zeitnah umsetzen wolle. So werde man die Mütterrente für gesetzlich Rentenversicherte, die ab Juli 2014 erstmalig eine gesetzliche Rente beziehen, bei der Rentenfestsetzung bereits berücksichtigen können.

Bei den rund 9,5 Millionen Bestandsrentnerinnen, die Kinder vor 1992 geboren haben und somit einen Rentenentgeltpunkt für die Kindererziehung zusätzlich gutgeschrieben bekommen, werde die Umsetzung Zeit in Anspruch nehmen. Reimann betonte, er hoffe, dass die DRV erste Bescheide über die zusätzliche Rentenerhöhung im August verschicken könne. Im vierten Quartal sollten dann alle betroffenen Mütter ihre Bescheide haben.

Bei der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren könnten die Anträge ab 1. Juli 2014 zügig bearbeitet werden, in denen die Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung von 45 Jahren auch ohne Zeiten der Arbeitslosigkeit erfüllt sei. 2014 dürften noch 240.000 Personen von der Rente mit 63 profitieren.