Im Zuge der Anhebung der Rentenbezüge zum 1. Juli 2014 steigt auch der Betrag, den Bezieher einer Hinterbliebenenrente dazuverdienen dürfen, ohne dass es zu Abzügen bei der Rente kommt.
30.6.2014 (verpd) Bezieher einer gesetzlichen Rente erhalten ab dem 1. Juli 2014 eine höhere Rente. Zeitgleich steigt auch der Freibetrag bezüglich eines Hinzuverdienstes zu einer gesetzlichen Rente wegen Todes.
Neben der Rentenanpassung, die für die gesetzlichen Rentenbezieher ab 1. Juli 2014 eine Erhöhung bestehender Renten um 1,67 Prozent in den alten und um 2,53 Prozent in den neuen Bundesländern bringt, steigen auch die Freibeträge für die Bezieher einer gesetzlichen Hinterbliebenenrente.
Konkret bedeutet dies, Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner sowie volljährige Waisen dürfen dann neben dem Bezug einer Hinterbliebenenrente mehr dazuverdienen, ohne dass ihre gesetzliche Hinterbliebenenrente gekürzt wird.
Angepasste Freibeträge für Witwer und Witwen ...
Der Grund dafür: Bei der Hinterbliebenenrente hängt der Freibetrag für die Einkommensanrechnung direkt vom aktuellen Rentenwert ab. Bei einer Waisenrente beträgt der Freibetrag das 17,6-Fache, für die Witwen-, Witwer- und Erziehungsrente das 26,4-Fache des aktuellen Rentenwertes.
Aufgrund der Änderung des Rentenwertes zum 1. Juli 2014 von 28,14 Euro auf 28,61 Euro in Westdeutschland und von 25,74 Euro auf 26,39 Euro in Ostdeutschland wird entsprechend auch der jeweilige Freibetrag angehoben.
Während bisher der Freibetrag für eine Witwen-, Witwer- oder Erziehungsrente bei 742,90 Euro in West- und 679,54 Euro in Ostdeutschland im Monat lag, steigt dieser zum 1. Juli auf 755,30 Euro in den alten beziehungsweise auf 696,70 Euro in den neuen Bundesländern an.
... sowie für Waisen
Bei der Waisenrente ändert sich der monatliche Freibetrag von bisher 495,26 Euro auf 503,54 Euro in Westdeutschland und von 453,02 Euro auf 464,46 Euro in Ostdeutschland. Die Bezieher einer gesetzlichen Waisenrente können bis zum 18. Lebensjahr allerdings unbegrenzt hinzuverdienen.
Bei Bezieher einer Hinterbliebenenrente, die Kinder mit einem Anspruch auf Waisenrente erziehen, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um das 5,6-Fache des Rentenwertes je Kind. Das sind zuzüglich je waisenrenten-berechtigtes Kind 160,22 Euro (bisher 157,58 Euro) in West- und 147,78 Euro (bisher 144,14 Euro) in Ostdeutschland.
Die zum Thema passende Broschüre „Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen“ des Deutschen Rentenversicherung Bund erklärt nicht nur wie eine Anrechnung eines Einkommens auf die Hinterbliebenenrente erfolgt, sondern zeigt auch auf, welche Einkommensarten angerechnet werden.