BetriebsausfallDamit ein Großschaden nicht in die Firmenpleite führt

Bei Brand-, Sturm- oder Überschwemmungsschäden in Firmen sind oft nicht nur Sachwerte betroffen. Ertragsausfälle durch Folgeschäden wie Betriebsausfall und Produktionsstillstand können ohne den richtigen Versicherungsschutz das finanzielle Ende eines Unternehmens bedeuten.

10.6.2014 (verpd) Bei Brand oder Sturm denken die meisten Unternehmer in erster Linie an den daraus entstehenden Sachschaden am Geschäftsgebäude oder an Maschinen, Einrichtung, Waren und Vorräten. Es drohen jedoch zudem hohe Ertragsausfälle, bis der alte Zustand wiederhergestellt ist. Die laufenden Kosten zum Beispiel für Löhne und Gehälter, Kredite und Pacht müssen dennoch bezahlt werden. Für Firmen, die nicht passend abgesichert sind, ein nahezu unlösbares Problem.

Zwar ist den meisten Unternehmern eine Inhalts- oder Geschäftsversicherung, die ähnlich der privaten Hausratversicherung für einen entstandenen Sachschaden in einem Betrieb durch Brand, Einbruch-Diebstahl/Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel einspringt, bekannt.

Doch dieser Versicherungsschutz alleine reicht bei einem Großschaden nicht aus, dass die betroffene Firma finanziell abgesichert ist. Denn bei einem solchen Schaden muss mit Ertragsausfällen infolge eines Betriebsstillstandes gerechnet werden, wenn Maschinen, Anlagen und Gebäudeteile nicht umgehend repariert oder ein Ersatz dafür beschafft werden können.

Abgesichert bei Betriebsstillstand

Hilfreich ist in diesem Fall eine Betriebsunterbrechungs- oder auch Ertragsausfall-Versicherung. Diese deckt einen aus dem Sachschaden entstandenen Ertragsausfall ab. Sie ersetzt bis zu einem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraum die fortlaufenden Betriebskosten, aber auch den entgangenen Gewinn, bis das Unternehmen wieder planmäßig arbeiten kann.

Wenn vereinbart, erstattet der Versicherer den Policeninhabern auch die Kosten für eine Schadenminderung, beispielsweise für eine provisorische Reparatur, für die Anmietung von Ersatzmaschinen oder für eine notwendige vorübergehende Auslagerung der Produktion.

Eine Betriebsunterbrechungs- oder Ertragsausfall-Police wird entweder als separater Vertrag oder auch als Kombiprodukt in Verbindung mit einer Inhalts- oder Geschäftsversicherung angeboten.

Abgesichert bei Brand bis hin zu Erdbeben

Wenn die Versicherungssumme der Inhaltsversicherung, also die Werte des Firmeninventars mit Maschinen und sonstigen Anlagen, Möbeln, Waren und Vorräten, nicht höher ist als der komplette Ertrag einer Firma im ganzen Jahr, kann eine Kombipolice sinnvoll sein. Bei der sogenannten Klein-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU) ist nämlich die Versicherungssumme für den Ersatz des Sachschadens genauso hoch wie die Versicherungssumme für die Abdeckung des Ertragsausfalls.

Für Firmen mit einem höheren Ertrag empfiehlt sich eine eigenständige Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Bei dieser Police wird die frei zu vereinbarende Versicherungssumme entsprechend dem tatsächlichen Bedarf ermittelt und versichert. Der tatsächliche Bedarf setzt sich unter anderem aus den üblicherweise im Unternehmen erwirtschafteten Gewinn sowie den anfallenden Kosten und Ausgaben wie Löhnen, Gehältern, Leasing- , Pacht- und Mietkosten und den weiterlaufenden Kreditverpflichtungen zusammen.

Die Versicherungssumme und der Versicherungsumfang können zudem je nach versichertem Risiko, also beispielsweise für Brand, Sturm, Leitungswasser und/oder Sturm, bedarfsgerecht vereinbart werden. Tipp: In vielen Inhalts-, aber auch Betriebsunterbrechungs-Versicherungen können zudem Elementarschäden, also zum Beispiel Schäden durch Erdbeben, Überschwemmung, Schneedruck und Erdrutsch, optional versichert werden.