Urlauber, die sich im Ausland einen Pkw mieten möchten, sollten eine sogenannte Mallorca-Police haben. Anderenfalls kann ein Unfall zu hohen Kosten führen, die der Reisende aus der eigenen Tasche zahlen muss.
2.6.2014 (verpd) Andere Länder, andere Sitten: Dies gilt auch für den Umfang einer Kfz-Haftpflicht-Versicherung. Im Ausland sind die Versicherungssummen, die dort von den heimischen Kfz-Versicherungen abgedeckt werden, häufig um einiges niedriger als bei den in Deutschland abgeschlossenen Policen. Da dies auch für im Ausland versicherte Mietwagen gilt, muss ein Reisender, der mit einem Mietwagen im Ausland einen Unfall baut, daher unter Umständen einen Teil des Schadens aus der eigenen Tasche zahlen. Es gibt jedoch eine günstige Alternative.
Bei einem selbst verschuldeten Unfall mit einem Mietwagen tritt die Kfz-Haftpflicht-Versicherung des Vermieters für den Schaden ein. Dies gilt allerdings nur, solange die Schadenhöhe nicht die im Kfz-Vertrag vereinbarten Versicherungssummen übersteigt.
Ist der Schaden jedoch höher, was beispielsweise bei Personenschäden schnell der Fall sein kann, muss der Schadenverursacher die Differenz zwischen Schadenhöhe und Versicherungssumme aus der eigenen Tasche zahlen. Da die im Ausland geltenden und mit dem Mietwagenvertrag abgeschlossenen Versicherungssummen oft deutlich geringer sind, als man es von Deutschland her kennt, kann dieser Fall schnell eintreten.
Kostenschutz im Ausland durch eigene Kfz-Versicherung
Eine Absicherung dieses Kostenrisikos ist mit einer sogenannten Mallorca-Police möglich. Dieser Versicherungsschutz kann in der Regel gegen eine kleine Zusatzprämie beim Autovermieter mit abgeschlossen werden. Die Mallorca-Police übernimmt bei großen Schäden die Differenz zwischen Schadenhöhe und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme des jeweiligen Landes – also nicht nur in Mallorca – bis zur Höhe der in der Police vereinbarten Versicherungssumme.
Bevor der Reisende eine solche Zusatzversicherung beim Autovermieter abschließt, sollte er jedoch kontrollieren, ob eine solche Mallorca-Deckung nicht bereits automatisch im bestehenden Kfz-Versicherungsvertrag des eigenen Pkws eingeschlossen ist oder mit abgedeckt werden kann. Ein entsprechender Versicherungsschutz, der auch für den Mietwagen gilt, kann nämlich bereits in der Kfz-Versicherungspolice für das eigene, in Deutschland zugelassene Auto enthalten sein oder gegen einen geringen Aufpreis mitversichert werden.