UnfallopferFast 18.000 Verkehrsopfer durch zu viel Alkohol

Die Vorschriften zum Thema "Alkohol am Steuer" sollten eigentlich jedem bekannt sein. Dennoch werden täglich fast 50 Personen bei alkoholbedingten Verkehrsunfällen verletzt oder sogar getötet.

26.5.2014 (verpd) Laut Experten ist das Unfallrisiko für Autofahrer bei 0,5 Promille um das Zweifache, bei 0,8 Promille um das Vierfache und bei 1,1 Promille um das Zwölffache höher als im nüchternen Zustand. Zudem reicht schon ein Glas Wein oder Bier aus, um als Kfz-Fahrer auch ohne Unfall mit einem Fahrverbot, einer Geldbuße sowie mit Punkten im Flensburger Fahreignungssystem bestraft zu werden.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden letztes Jahr rund 50.000 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst, bei denen mindestens ein Beteiligter alkoholisiert war. Dabei wurden mehr als 17.500 Personen verletzt und 314 getötet.

Trotz der erhöhten Unfallgefahr, die das Fahren unter Alkoholeinfluss mit sich bringt, halten sich demnach viele immer noch nicht an die geltende Promillegrenze. Doch selbst wer alkoholisiert fährt, und nicht durch Fahrunsicherheit auffällt oder gar einen Unfall verursacht, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen, wenn er erwischt wird.

Strafen ab 0,3 Promille Alkohol

Bereits seit Längerem gilt die alte 0,8-Promillegrenze nicht mehr. Seit dem 1. April 2001 ist durch den geänderten Paragraf 24a Absatz 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz) geregelt, dass das Fahren ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK), selbst wenn noch kein Anzeichen einer Fahrunsicherheit vorhanden ist, eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen dann der Führerscheinentzug von ein bis drei Monaten, der Eintrag von zwei Punkten in das Fahreignungs-Bewertungssystem (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg und ein Bußgeld von 500 Euro bis 1.500 Euro.

Doch bereits wer über 0,3 Promille BAK hat und Fahrunsicherheiten zeigt oder gar einen Unfall verursacht, macht sich sogar strafbar. Der Betroffene muss dann mit drei Punkten in Flensburg, einem Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate und einer hohen Geld- oder sogar Freiheitsstrafe rechnen.

Übrigens: Schon wer ein Glas Bier oder ein Glas Wein trinkt, kann je nach körperlicher Konstitution, Gewicht und Größe mehr als 0,3 Promille BAK aufweisen. Dies zeigt der Online-Promillerechner auf der Internetseite www.kenn-dein-limit.info, ein Internetauftritt zur Kampagne zur Alkoholprävention der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für junge Menschen, unterstützt durch den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Vorsicht vor Restalkohol

Experten empfehlen beim Führen eines Fahrzeuges komplett auf Alkohol zu verzichten. Selbst wenn man „nur“ am Vortag getrunken hat, ist auch der Morgen danach nicht ungefährlich. Der Körper baut nämlich pro Stunde durchschnittlich nur 0,15 Promille BAK ab. Der Restalkohol kann schon ausreichen, um wegen Alkohol am Steuer bestraft zu werden. Dies gilt besonders für Fahranfänger. Denn alle Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren unterliegen einer Null-Promille-Grenze.

Wer sich nicht daran hält und mit unter 0,5 Promille erwischt wird, ohne dass er durch Fahrunsicherheiten oder einen Unfall aufgefallen ist, muss mit 250 Euro Bußgeld, einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Jeder der noch in der Probezeit ist, muss zudem ein Aufbauseminar belegen und eine Probezeitverlängerung hinnehmen. In allen anderen Fällen, also bei Fahrunsicherheiten oder bei Unfällen mit über 0,3 Promille, ist die Bestrafung entsprechend der bereits genannten Folgen je erreichte Promillegrenze höher.

Egal ob Fahranfänger oder nicht, grundsätzlich strafbar macht sich jeder, der mit 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut ein Kraftfahrzeug fährt – selbst wenn er keine Anzeichen von Fahrunsicherheiten aufweist. In diesem Fall droht der Eintrag von mindestens drei Punkten im Fahreignungsregister, der Führerscheinentzug von wenigstens sechs Monaten sowie eine hohe Geld- oder Freiheitsstrafe.