Bei kleineren Verletzungen wie Schnitt-, Schürf- oder Kratzwunden ist nicht immer gleich ein Arztbesuch notwendig. Welche selbst durchgeführte Wundversorgung Komplikationen vermeidet und wann besser doch ein Arzt aufgesucht werden sollte.
28.10.2013 (verpd) Fast jeder hat sich schon bei Haushalts- oder Gartenarbeiten, beim Sport oder bei sonstigen Tätigkeiten kleinere Verletzungen zugezogen. Solche Wunden sollten auf jeden Fall richtig versorgt werden, um eine Infektion oder Narbenbildung zu vermindern. Zudem gibt es selbst kleinere Verletzungen, die doch besser ärztlich behandelt werden sollten.
Das Wichtigste bei jeder Verletzungsart ist eine ausreichende Hygiene, um Infektionen zu vermeiden. Möglichst keimfreie Bedingungen verhindern, dass Bakterien und andere Krankheitserreger durch die Wunde in den Körper gelangen und so Entzündungen verursachen. Prinzipiell sollten Wunden daher nie mit den bloßen Händen berührt werden.
Bei Schnittverletzungen und verschmutzten Schürfwunden
Gesundheitsexperten raten Wunden in den meisten Fällen möglichst nicht auszuwaschen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Schürfwunden, die beispielsweise bei einem Sturz mit Sand, Erde oder Kies verschmutzt wurden, sollten unter fließendem Wasser abgespült werden. Dabei darf nicht an der Wunde gerieben werden.
Die verletzte und gesäuberte Stelle kann dann mit einem für die Wunddesinfektion vorgesehenen Mittel behandelt und mit einem Wundheilgel versorgt werden.
Kleinere Schnittwunden können zunächst etwas bluten, da dies zur Reinigung beiträgt. Ansonsten ist bei blutenden Wunden die Blutung umgehend zu stoppen. Dazu kann eine sterile Kompresse oder ein sauberes Tuch auf die Verletzung gedrückt und die betroffene Körperstelle hoch gelagert werden. Kann die Blutung nicht gestoppt werden, sind ein Druckverband anzulegen und der Rettungsdienst zu verständigen.
Auf Hausmittel unbedingt verzichten
Wenn notwendig können blutende Wunden mit einem Pflaster oder einem Sprühverband abgedeckt werden. Bei kleineren Blessuren kann man unter Umständen darauf verzichten, da sie meist an der Luft schnell zuheilen.
Auf Schürfwunden sollten möglichst keine Pflaster oder Mullkompressen aufgeklebt werden, denn beim Wechsel des Verbandes reißen neu gebildete Hautzellen leicht ab. Eine sinnvolle Alternative sind selbsttrocknende Gele. Grundsätzlich sollten Wunden, insbesondere Brandwunden, nie mit Hausmitteln wie Mehl oder Fett, sondern mit dafür vorgesehenen Verbänden, Wundsprays oder -gelen versorgt werden.
Prellungen und blaue Flecken benötigen zwar keine Desinfektion, sinnvoll und schmerzlindernd ist es jedoch, die betroffenen Stellen schnell zu kühlen. Das dabei verwendete Eis oder die Kühlelemente sollten auf keinen Fall direkt, sondern beispielsweise in ein sauberes Tuch eingewickelt auf die Haut gelegt werden, da sonst Erfrierungen möglich sind.
Nicht immer kann auf den Arzt verzichtet werden
Zahlreiche Verletzungen sollten jedoch grundsätzlich von einem Arzt behandelt werden. Das trifft beispielsweise auf tiefe und große Wunden wie Schnittverletzungen mit mehr als zwei Zentimeter Länge sowie Verletzungen, bei denen sich die Blutung nicht stoppen lässt, zu. Auch bei stark verschmutzten Wunden, die nicht gereinigt werden können, oder wenn Fremdkörper wie Glassplitter in der Wunde sind, ist ein Arzt zu konsultieren.
Starke Prellungen – insbesondere am Kopf –, große Blutergüssen, starke oder großflächige Verbrennungen, Bisswunden sowie Wunden im Gesicht, insbesondere an Lippen, Augen und Augenlidern sowie an den Ohren, sollten ebenfalls unbedingt ärztlich versorgt werden.
Gesundheitsexperten raten zudem dringend zu einem Arztbesuch, wenn sich ältere Menschen und Kinder unter zwei Jahren verletzt haben. Entzündet sich die selbst versorgte Wunde, ist umgehend ein Arzt aufzusuchen. Dies gilt auch, wenn der Verletzte unter starken Schmerzen, einem verminderten Gefühl in Armen oder Beinen, unter Kreislaufproblemen oder einer eingeschränkten Beweglichkeit leidet.
Wann Bagatellverletzungen lebensbedrohlich werden
Wer keinen ausreichenden Schutz gegen Tetanus hat, muss selbst bei Bagatellwunden mit schwerwiegenden Folgen rechnen. Tetanus, auch Wundstarrkrampf genannt, ist eine oftmals tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Sie wird durch Bakterien verursacht, die insbesondere in der Erde, aber auch im Straßenstaub vorkommen und selbst durch kleine Schnitt-, Riss-, Biss- oder Schürfwunden in den Körper gelangen können.
Grundsätzlich ist es nach Angaben der deutschen Ständigen Impfkommission (Stiko) wichtig, dass alle Säuglinge, Kinder, Jugendliche und auch Erwachsene entsprechend dem offiziellen Impfkalender der Kommission einen vollständigen Impfschutz gegen Tetanus haben. In der Regel erhalten Säuglinge vom zweiten bis zum 14. Lebensmonat für einen Grundschutz vier Tetanusimpfungen.
Die ersten beiden Auffrischimpfungen sollten laut Stiko im Alter von fünf bis sechs sowie von neun bis 17 Jahren erfolgen. Danach sind regelmäßige Auffrischimpfungen alle zehn Jahre notwendig, um einen stets ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Erwachsene sollten also an eine Auffrischimpfung denken, wenn die letzte Impfung gegen Tetanus länger als zehn Jahre zurückliegt. Auskunft darüber, wann die letzte Impfung erfolgte, gibt in der Regel der Impfausweis.